P M S  Prüfservice 

Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Sicherheit Ihrer Arbeits- und Betriebsmittel sicherzustellen und den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen.

Der Betreiber / Arbeitgeber ist verantwortlich für den sicheren Zustand der eingesetzten Arbeitsmittel (auch Regalanlagen) und die Sicherheit seiner Mitarbeiter, es gilt die Arbeitsschutz- und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Nach §14 der BetrSichV "Prüfung der Arbeitsmittel" unterliegen Regale der regelmäßig wiederkehrenden Prüfpflicht.

Für den sicheren Betrieb von Betriebs- und Arbeitsmittel schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Prüfungen, wie die Regalinspektion nach DIN EN 15635, die im Abstand von max. 12 Monaten durch eine , nach TRBS 1203 definierte, befähigte Person durchgeführt werden sollen, vor. 

Die Normen im Blick.

Begehungen und technische Aufnahme von Anlagen, Arbeitsmitteln, Lager- und Betriebseinrichtungen, Absturzsicherungen, Steigtechnik

Über die Regalspezifischen Dienstleitungen hinaus, können Sie auch die folgenden Prüf-Dienstleitungen bei uns buchen

  • Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV 208-016
  • Prüfung von Steigleitern nach DGUV 208-032
  • Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz nach DGUV G 312-906
  • Prüfung von Absturzsicherungen 
  • Planung von Absturzsicherungssystemen


Weiter bieten wir Ihnen Unterstützung von Sachverständigen und Branchenexperten aus den Bereichen

  • Anschlagmittel 
  • Hebetechnik 
  • Seilsysteme
  • Kranbau
  • Lastaufnahmemittel
  • Steigtechnik
  • Rettungssysteme
  • Tür- und Torsysteme

  

 
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